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Entschädigung für Verspätung?
Strecke: beim Warten auf den verpassten Anschlusszug
Fahrt am: 15.12.2005
„Wenn die DB das nicht leisten kann, dann sind die Fahrkarten nicht mehr wert als Lotterielose. Wer Opfer einer Verspätung wird, hat eine Niete für viel Geld gekauft.“(Rainer Engel, Fahrgastverband Pro Bahn )

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Kommentare

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31.12.05 10:14, Frau Schmidt

Gibt es eigentlich eine Definition von "Anschlusszug"? Neulich wollte ich von Erlangen aus über Nürnberg (umsteigen) die RB nach Ansbach erreichen. Ich hatte am Abend einen Termin und vorher in der elektronischen Auskunft eine Verbindung mit 5 Minuten Umsteige-Differenz in Nürnberg erhalten. Normalerweise reicht das auch locker, nur wenn der RE am Startort bereits 5 Minuten Verspätung hat... Deshalb stieg ich in Erlangen gezielt vorne ein, wo ich den Schaffner erspähen konnte. Auf meine Nachfrage, ob er, da mehrere Fahrgäste die RB in Nürnberg erreichen müssten, dort anrufen könnte, meinte dieser nur: Ach, das holen wir schon wieder raus... UND DAS SCHÄRFSTE: Ja, wenn da nur 5 Minuten Differenz zwischen den beiden Zügen bestehen, handelt es sich eh nicht um einen Anschlusszug. Ein Anschlusszug, so gab er kund, sei erst ein solchen, wenn mindestens 7 Minuten Differenz dazwischen liegen...?!?!?!?! Ende vom Lied: Wir hatten in Nürberg logischerweise immer noch genug Verspätung, sodass mir nach einem Sprint zum entsprechenden Bahnsteig der Zug vor der Nase wegfuhr.

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