Allerdings liegt das Wichtigste dafür ja noch gar nicht vor: die schriftliche Urteilsbegründung, mit der ein Urteil überhaupt erst ein Urteil wird. Immerhin haben ja beide Seiten heftig ausgeteilt. Wir hatten schon 2005 über den Zoff berichtet ("Broder soll das Pöblen lassen"
Doch als dann bei einem zweiten, Henryk Broder gewidmeten Beitrag Krienen jeden kritischen Kommentar und Link der Leser wg. angeblicher Verleumdungen gelöscht haben wollte, nahmen wir das Werk wieder vom Netz. (Jetzt aus dokumentarischen Gründen zugänglich
Warum Broders Anwälte erst beim Termin eine (weitere) Klageerwiderung abgegeben haben und warum diese nicht mehr zur Kenntnis genommen
Der Helgoländer Vorbote tritt bekanntlich für eine absolute Meinungsfreiheit ein, die auch eine sogenannte Beleidigungsfreiheit beinhalten muss. Broder ist in vielen Beiträgen unterirdisch, und zu den Stichwörtern Israel, Palästinenser, Islamismus u.ä. könnten wir uns gut als Ghostwriter betätigen, so vorhersehbar sind seine Ergüsse. Aber es sollte sein gutes Recht sein, soviel Unfug wie er mag anzubieten, so wie natürlich auch Tanja Krienen publizieren dürfen sollte, was sie will. Richter, die im Namen des Volkes mit täglichen Verboten Geschmacksregeln erlassen sind Mahnmale einer deformierten Gesellschaft, in der sich Menschen nicht einmal mehr verbal streiten dürfen, sondern selbst den Zickenalarm Übervater Staat überlassen müssen.
Mit einem solchen Urteil ist jedenfalls außer der Staatsgewalt niemandem geplant gedient. Die bösen Worte Broders werden jetzt herauf und herunter kolportiert, so dass es für ihn ein leichtes ist, eine eigene Wiederholung zu unterlassen, Krienen und Broder werden sich weiter publizistisch anmachen und damit ein kleines Publikum bescheiden unterhalten, bis zum nächsten richterlichen Abpfiff.




