Das klingt gut, wird aber weder dem Fall noch dem Urteil des Bundesgerichtshofs
"Betrachten wir das mal aus dem Blickwinkel der Satire:"
Die Satire als Ort, aus dem man auf ein Geschehen schauen kann? Wo liegt er, links, rechts, unter oder über den Dingen?
"Liebe Lehrer, spickmicht doch ab sofort zurück."
Soll das ein Vorschlag zur Rache sein? Mit wem sympatisiert hier Voss warum? Und was hat eine hypothetische neue Form der Benotung von Schülern durch Lehrer mit dem BGH-Fall zu tun?
"Benotet anonym eure Schüler; ob sie "beliebt" oder "menschlich" sind."
Im Rahmen der schulischen Lehreröffentlichkeit tun sie dies tagtäglich: im Lehrerzimmer, auf dem Flur, in der Fachkonferenz - stets für die Schüler anonym, die nicht erfahren, wie sich ein Lehrer sein Schülerbild zusammengesetzt hat.
"Mal sehen, was Eltern sagen, wenn sie unter dem Foto ihres Sprösslings die Note 4,3 finden, also bescheinigt bekommen, dass ihr Kind unbeliebt und ziemlich unmenschlich ist."
Was haben nun die Eltern wieder damit zu tun? Ging es im BGH-Fall um die Kinder der Lehrerin?
"4,3 war übrigens die Note der Lehrerin, die sich vor deutschen Gerichten eine Klatsche nach der anderen abholt, weil deutsche Juristen finden, dass das Persönlichkeitsrecht von Lehrern nicht so wichtig ist wie das Recht auf anonyme Meinungsäußerung."
Das haben die Gerichte natürlich nicht gesagt. Sie sehen schlicht keinen verletzenden Eingriff in Rechte der Lehrerin, wenn Schüler deren Leistung in Schulnoten kommentieren.
"Das Problem bei diesem Satire-Versuch: Er ist nicht witzig; die Betrachtung im Ernst drängt sich wie von selbst auf. Der Freibrief für anonyme Beurteilungen ist eben hochproblematisch."
Der "Freibrief" ist rhetorisch so abgegriffen, dass seine Fehlverwendung sich wie von selbst aufdrängt. Es geht gerade nicht um ein Sonderrecht, sondern die Anwendung des allgemeinen Rechts, das für alle gilt. Auch für mimosenhafte Lehrerinnen.
"Meinung hat auch etwas mit dem Mut zu tun, dafür einzustehen."
Deshalb laufe ich auch immer "man bist du hässlich"-rufend durch die Fußgängerzone.
"Diesen Zusammenhang löst die Rechtsprechung gerade auf."
Sie führt unter anderem geheime Wahlen ein, bei denen fiese Bürgerköppe folgenschwer ihre Meinung kund tun dürfen, ohne sich dazu zu bekennen. Es soll Fälle geben, in denen Gerichte die Veröffentlichung ganzer Bücher unter Pseudonym legalisiert haben. Und in der Geschichte gab es schon Flugblätter, die trotz fehlenden Impressums für ehrenhaft gehalten werden.
"Erziehung zu mündiger Freiheit sieht anders aus. Immerhin betonen die Richter indirekt, dass die Bewertungen nicht "beleidigend oder schmähend" sein dürfen."
Das muss niemand indirekt betonen, weil es sich aus dem Strafgesetzbuch ergibt.
"Jemandem also Unmenschlichkeit zu attestieren sei nicht schmähend, finden deutsche Richter."
Jeder kennt aus eigener Erfahrung Lehrer, die man "menschlich ein Arschloch" nennt. Das könnte sich bei spickmich.de in Noten ausdrücken lassen. Zumindest Deutschlehrerinnen wissen, dass für die Aussageinterpretation immer der Kontext betrachtet werden muss. "Achtlos warf er die Mutter in die Ecke" muss auch kein Literaturzeugnis von Unmenschlichkeit sein.
"Da vergeht einem dann doch jede Lust auf Satire."
Schade, da sollte es doch gerade los gehen - und das hätte uns sehr interessiert.




