In diesem Zusammenhang regt der Helgoländer Volksbote erneut an, über eine Kennzeichnungspflicht von Ausländern ohne gesicherten Aufenthaltstitel nachzudenken. Sofern dies in der öffentlichen Debatte als negative Stigmatisierung gesehen werden sollte, bliebe auch eine positive Auszeichnungspflicht für Deutschpassinhaber ("Ich bin Deutscher") erwägenswert, soweit dies zur Einhaltung des deutschen Rheinhartzgebots zweckdienlich zu erscheinen vermögend sein könnte. Die Bundespolizei hatte mitteilen müssen, einen 36-jährigen polnischen Fußgänger am Sonntag auf der B 104 Höhe Plöwen kontrolliert zu haben. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn durch das Ausländeramt Ostvorpommern eine Ausschreibung zur Festnahme und Abschiebung besteht. Der aus Trzebiatow stammende Mann ist entgegen eines Wiedereinreiseverbotes nach Deutschland eingereist. Am heutigen Tag ist er den polnischen Behörden übergeben worden. Eine Strafanzeige wurde durch die Beamten wegen des Verstoßes gegen diese Sperre gefertigt.




