Eins Live will das Tagebuch nun während der Bundesliga-Saison weiterführen.
Die Begründung der 9. Zivilkammer des Landgerichts München I (Az. 9 O 11200/06) im Wortlaut; Antragssteller ist Lukas Podolski, Antragsgegnerin der WDR/Eins live:
Selbst bei einer präziseren Antragsformulierung könnte die „Comedy“-Serie der Antragsgegnerin nur dann verboten werden, wenn die Abwägung zwischen der Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers andererseits zu dessen Gunsten ausfallen würde. Dies ist hier nicht der Fall. Die … Beiträge … sind handwerklich so schlecht gemacht, inhaltlich so dumm dreist, dass sie auf die Antragsgegnerin selbst zurückfallen. Weder wird sie der Hörer dem Antragsteller selbst zuschreiben, noch wird er denken, dass der Antragsteller auch nur entfernt so geistesschwach sein könnte, wie er dargestellt wird.




