Leider schaffen es nur die wenigsten in die Medien, einen prominenten Platz gibt es nur, wenn es richtig langweilig ist, sprich: gerade von der Politik durchgekaut wird. Wie derzeit die „Vaterschaftstests“. ![]()
Mit denen hat es eine Frau Brigitte Zypries geschafft, die Medienlandschaft auf ihren Bundesjustizminister- Status (w) zu verweisen. Die einfache Themenrezeptur: es muss IQ-mäßig im Boulevard laufen können, sollte möglichst wenig Menschen direkt betreffen, dafür um so mehr interessieren – und die Idee muss in einem Gesetz enden, wahlweise einem strafbewehrten Verbot oder einer Zahlungspflicht. Und so hat eine Frau Brigitte Zypries (ledig, bisher ohne Kindernachweis) vorgeschlagen, künftig unter Strafe zu stellen, wenn ein Vater nachweist, nicht Vater zu sein, es sei denn, die Mutter des erblich umstrittenen Kindes ist damit einverstanden. Das wäre an sich noch keine besondere Lachnummer, denn konstituierend für Strafbestimmungen ist ja gerade ihre Willkür, andernfalls bräuchte man sie nicht zu verfassen, sondern könnte es bei dem lapidaren Grundsatz belassen: „Wer etwas Böses oder echt Sehrblödes tut, wird dafür angemessen bestraft.“
Dabei sieht der Strafgesetzgeber ohnehin bei Kuckuckskindern Knast für einen von drei Beteiligten vor. Denn in Paragraph 169 steht zur „Personenstandsfälschung“: „Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Heißt: die Mutter, die weiß, erfolgreicher mit einem anderen gevögelt zu haben als demjenigen, der sich fortan als Vater fühlen soll, wandert in den Bau. Aber auch der Mann, der um der von einer Frau Brigitte Zypries gewünschten Familiensicherung willen die Vaterschaft anerkennt, obwohl er mindestens Zweifel hat. Und natürlich macht sich der nicht-bekennende Erzeuger strafbar.
Geht es einer Frau Brigitte Zypries vorrangig um den Schlampenschutz, hat nun der Bundesgerichtshof grundsätzlich unterstrichen, dass in Deutschland das Denken seit November 1918 verboten und durch Entscheidungen der Politischen und der Juristischen Klasse ersetzt ist. Und so verlautbart der BGH gestern: „Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens, mit dem ein generelles Verbot solcher heimlichen DNA-Analysen erwogen wird, hat der Senat entschieden, daß die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt und rechtswidrig ist. Dieses Grundrecht des Kindes braucht auch nicht hinter dem Interesse des als Vater geltenden Mannes zurückzustehen, sich Gewißheit über seine biologische Vaterschaft zu verschaffen. Deshalb darf das Ergebnis einer solchen Untersuchung in einem Zivilprozeß nicht verwertet werden, auch nicht als Grundlage eines Anfangsverdachts. Auch die Weigerung des Kindes oder der Mutter als seiner gesetzlichen Vertreterin, der Einholung einer solchen Analyse oder der Verwertung ihres Ergebnisses zuzustimmen, ist als solche regelmäßig nicht geeignet, einen Anfangsverdacht zu begründen.“
Wer also weiß, nicht Vater eines „untergeschobenen Kindes“ zu sein, sollte sich die Eier bestrahlen, um eine Impotenz begutachten lassen zu können, die dann als Anfangsverdacht genügen könnte, ein Gericht die Haarprobe in Auftrag geben zu lassen. Die Schlampe geht dann für zwei Jahre in den Bau, das Strafmaß des „gehörnten Vaters“ für die Manipulation eines Anfangsverdachtes muss in einem separaten Strafverfahren geklärt werden. Ebenso wie die Frage, wer denn dann für das Kind zu sorgen hat, während Mama im Knast hockt. Oder wer dem Kind einen neuen Vater besorgt, wenn der biologische Erzeuger weg und der familienrechtlich unanfechtbare Nicht-Vater wegen des heimlich gemachten Gentests im Strafvollzug für diese paranoide Gesellschaft sozialisiert wird.




